Denkmalschutz
Die siebengleisige Aufstellhalle (Gleise 7-13) und die viergleisige Waschhalle (Gleise 14-17) des Betriebshofs stehen unter Denkmalschutz.
Sie wurden am 26. April 1996 als Technisches Denkmal in die Denkmalliste eingetragen.
An der Erhaltung und Nutzung besteht [ein] öffentliches Interesse, da die Anlage bedeutend ist für die Geschichte der Städte und Siedlungen sowie für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse.
Die historisch und baugeschichtlich relevanten Teile des Depots sind Zeugen der herausragenden Bedeutung des öffentlichen Nahverkehrs mittels elektrischen Straßenbahnbetriebs in Düsseldorf, das als Besonderheit die Fortführung eines umfangreichen Straßenbahnbetriebes bis zum heutigen Tag ausweist.
Mit den Revisionsgruben (Gleis 7-13) hat sich der technische Beleg des Betriebs unverändert erhalten, die Halle dient noch heute dem ursprünglichen Zweck. Für die Geschichte des Eisenbetonbaues ist die Halle ein historisch früher und überzeugender Beleg. Mit den hochsparsam dimensionierten Elementen der Konstruktion, verfügt die Halle in beiden Teilen (Gleise 7-13 und Gleisen 14-17) über eine ästhetische Dimension, die über den Durchschnitt des zeitgenössischen Eisenbetonbaus deutlich herausragt. ... Der Niederschlag des Bauwerks in den einschlägigen zeitgenössischen Zeitschriften des Bauwesens beweist, daß dem Bau bereits in seiner Entstehungszeit gebührende Aufmerksamkeit zuteil wurde.
Anmerkung: Im Denkmalschutzbescheid als auch in anderen - vor allem älteren - Beschreibungen des Betriebshofs wird der Begriff "Halle" häufig für den gesamten Gebäudekomplex verwendet. Heute differenzieren wir in die Werkstatt- oder Stumpfhalle (Gleise 1-6), die denkmalgeschützte Aufstellhalle (Gleise 7-13) und Waschhalle (Gleise 14-17) sowie die - nicht mehr der Rheinbahn gehörende - zuletzt als Busbetriebshof genutzte Halle.